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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - 11 Sa 175/09   

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https://dejure.org/2009,22356
LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - 11 Sa 175/09 (https://dejure.org/2009,22356)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.2009 - 11 Sa 175/09 (https://dejure.org/2009,22356)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 2009 - 11 Sa 175/09 (https://dejure.org/2009,22356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzug bei Freistellung vor Betriebsübergang; Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Redakteurs bei Bestandschutzstreitigkeit; Verfall von Urlaubsansprüchen bei fehlender Geltendmachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug bei Freistellung vor Betriebsübergang; Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Redakteurs bei Bestandschutzstreitigkeit; Verfall von Urlaubsansprüchen bei fehlender Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 11 Sa 203/06

    Kündigung nach Betriebsübergang durch Betriebsveräußerer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - 11 Sa 175/09
    Die Berufung des Klägers wies das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 31.08.2006, Az. 11 Sa 203/06, zurück, das dem Kläger im November 2006 zugestellt wurde.

    Erst als er das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31.08.2006, Az. 11 Sa 203/06, im November 2006 in begründeter Form erhalten habe, habe er konkret Kenntnis davon gehabt, dass ein Betriebsübergang auf die Beklagte stattgefunden habe, so dass er erst ab diesem Zeitpunkt mit Aussicht auf Erfolg Ansprüche gegen die Beklagte habe erheben können.

    Im Verfahren 3 Ca 2129/05 Arbeitsgericht Koblenz (11 Sa 203/06 LAG Rheinland-Pfalz) wurde die Kündigungsschutzklage lediglich deshalb abgewiesen, weil im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung kein Arbeitsverhältnis zum Kündigenden mehr bestand.

    Der Kläger kann sich nicht darauf berufen, von dem Vorliegen eines Betriebsübergangs auf die Beklagte erst im November 2006, nach Erhalt des begründeten Urteils des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 11 Sa 203/06, erfahren zu haben, so dass er erst ab diesem Zeitpunkt seine Urlaubsansprüche der Beklagten gegenüber habe geltend machen können.

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - 11 Sa 175/09
    Durch die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht werden die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers erfüllt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (BAG, Urteil vom 23.01.2008, 5 AZR 393/07).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - 11 Sa 175/09
    Das gilt z.B. für ein Angebot, das der Arbeitnehmer gegenüber seinem früheren Arbeitgeber zur Begründung von Annahmeverzug gemacht hat (BAG, Urteil vom 21.03.1991, 2 AZR 577/90).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 301/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tariflicher Verfall von Lohnansprüchen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - 11 Sa 175/09
    Es hätte nahegelegen, auch diese entsprechend zu regeln, wenn dies gewollt gewesen wäre (BAG, Urteil vom 12.11.1998, 8 AZR 301/97).
  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - 11 Sa 175/09
    Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber ausdrücklich auffordern, ihm Urlaub zu erteilen, um das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu verhindern und einen Ersatzurlaubsanspruch als Schadensersatzanspruch zu begründen (BAG, Urteil vom 01.12.1983, 6 AZR 299/80).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 11 Sa 54/07

    Betriebsteilübergang bei Auslagerung einer Lokalredaktion - Verwirkung des Rechts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - 11 Sa 175/09
    Die Berufung der Beklagten wies das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 24.05.2007, Az. 11 Sa 54/07, zurück, das dem Kläger im Juli 2007 zugestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09

    Annahmeverzug bei Betriebsübergang - Freistellung des Arbeitnehmers - Verfall von

    Die Ablehnung der Ansprüche durch die Beklagte sei - wie das LAG Rheinland-Pfalz im Verfahren 11 Sa 175/09 ausgeführt habe - erstmals mit Schreiben vom 05.10.2006 erfolgt.

    Die vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Verfahren 11 Sa 175/09 vertretene Auffassung stehe im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 26.04.2006.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Akten Arbeitsgericht Koblenz 3 Ca 2129/05 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 203/06), Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied 11 Ca 402/06 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 54/07) sowie Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied 5 Ca 2170/06 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 175/09) beigezogen.

    Durch die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht werden - sofern der Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung fähig ist - die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers erfüllt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (BAG, Urt. vom 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 - NJW 2008, 1550; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 20.08.2009 - 11 Sa 175/09 - zitiert nach juris , Rn. 73).

    Der Annahmeverzug der Beklagten wurde, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bereits im Urteil vom 20.08.2009 (11 Sa 175/09 - zitiert nach juris , Rn. 76) dargelegt hat, nicht durch die Aufnahme des Prozessrechtsarbeitsverhältnisses durch den Kläger zum 01.04.2006 unterbrochen, so dass es auch nach dessen Beendigung keines Arbeitsangebots des Klägers bedurfte.

    Dem stehen die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 20. August 2009 - 11 Sa 175/09 - nicht entgegen.

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